Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch die Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an.
Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme bezüglich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für die wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
3. Der Auftraggeber (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer usw.) verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden.
4. Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluß des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung der Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenfalls für die Einräumung von Optionsrechten.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes eine Courtage in der im Angebot ausgewiesenen Höhe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird die Rechnung nicht innerhalb eines Monates ab Rechnungsdatum beglichen, sind 10% Verzugszinsen fällig.
5. Kommt zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Provisionen ebenfalls zu zahlen.
Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlußfall ursächliche Tätigkeit an.
7. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Personen oder Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadensersatz mindestens in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.
8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.
9. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
10. Die Unwirksamkeit von einzelnen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Vollkaufleuten ist Stuttgart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.01.2016